Der Kirchengemeinderat

Ohne ihn geht es nicht - der Kirchengemeinderat. Unsere Pastoren sind die einzigen Mitglieder, die aufgrund ihres Amtes diesem Gremium angehören. Alle anderen Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und wurden von den Gemeindemitgliedern gewählt. Eine Grundvoraussetzung für die Mitarbeit im Kirchengemeinderat ist das Mindestalter von 18 Jahren und die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche. Ebenfalls wichtig zu wissen ist die Tatsache, dass auch unsere jungen Menschen bereits mit der Vollendung des 14. Lebensjahres stimmberechtigt sind. Eine Amtsperiode dauert in der Regel 6 Jahre. Zur Zeit sind folgende Mitglieder dabei:

Uta Börstinger                        Vorsitzende

Pastor Michael Marwedel      stell. Vorsitzender

Pastor Hajo Peter

Claudia Dannenberg

Daniela Geuer

Sabine Klütz

Sönke Kronberg

Rolf Sieksmeyer

Maximilian Spendig  

 

Der Kirchengemeinderat - kurz: KGR - ist das zentrale Leitungsgremium der Gemeinde. Die Mitglieder des Kirchengemeinderates, zu denen auch die Pastoren gehören, tragen die Verantwortung für die Gemeinde. In seiner Trägerschaft liegt unser Johannes-Kindergarten.

 

Um seine Arbeit effektiver zu gestalten hat der KGR für bestimmte Aufgaben spezielle Ausschüsse einberufen. So gibt es in der Johannesgemeinde folgende Ausschüsse, die dem KGR zuarbeiten:

·                  Verwaltungsausschuss

·                  Gottesdienstausschuss

·                  Bauausschuss

·                  Jugendausschuss

·                  Kindergartenausschuss

Der Kirchengemeinderat 

·                  verantwortet die Gestaltung des Gottesdienstes und weiterer Gemeindeaktivitäten

·                  berät die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit, Angebote für 

SeniorInnen, Kirchenmusik und Bildung

·                  kümmert sich um diakonische Arbeitsbereiche

·                  fördert die kulturellen, sozialen und ökumenischen Beziehungen der Kirchengemeinde vor Ort

·                  vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit

·                  ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen

·                  verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über deren Nutzung

·                  wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit

·                  trägt die Personalverantwortung für alle Mitarbeitenden in der Gemeinde

Wenn Sie Nachfragen und Anregungen zur Arbeit des Kirchengemeinderates haben, wenden Sie sich gerne unter der Mailadresse kgr@johanneskirche-nms.de an uns.

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